Unsere Werte

Neben den Werten der Allgemeinen Erklärung der UN-Menschenrechte und den damit verbundenen Verträgen und Bündnissen, richten wir uns in unserem Handeln nach den folgenden Werten:

Humanität

Der Begriff „Humanität“ bezeichnet eine Norm für die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und gesellschaftspolitischer Praxis. Humanität zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Die Überzeugung, dass die Bildung des Geistes und die Verwirklichung der Menschenrechte eng miteinander verbunden sind
  • Eine konsequent (an-)teilnehmende und hilfsbereite Einstellung gegenüber den Mitmenschen
  • Anerkennung der Menschenwürde eines jeden Individuums
  • Ablehnung jeglicher Diskriminierung und Anwendung von Gewalt

Toleranz

Toleranz zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Erkenntnis, dass kein Mensch im Besitz der absoluten Wahrheit ist
  • Bereitschaft, andere Überzeugungen, Anschauungen, Einstellungen, Sitten und Gewohnheiten auch dann zu respektieren, wenn sie für falsch gehalten werden

 

Toleranz wird meist in Bezug auf Fragen der religiösen, politischen, weltanschaulichen und kulturellen Vielfalt genannt.

Transparenz

Transparenz zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Deutlichkeit, Verstehbarkeit; oft im Sinne von Durchschaubarkeit (von Institutionen und politischen Entscheidungen) gebraucht

Verantwortung

Verantwortung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Verpflichtung zur gewissenhaften Abwägung von Pflichten und ihren Folgen in konflikthaften Entscheidungen gegenüber einer Instanz
  • Ethische Grundfragen zu Verantwortung: Wer ist unter welchen Bedingungen verantwortungsfähig und /-pflichtig? Wem ist einer verantwortlich, welche Instanz kann Rechenschaft fordern? Was ist Gegenstand von Verantwortung?
  • Sozialverantwortung: Gesellschaft, Arbeitsplatz, Markt und Umwelt (CSR)

Integrität

Integrität zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Streben nach möglichst weitgehender Übereinstimmung zwischen den eigenen Idealen und Werten und der tatsächlichen Lebenspraxis
  • Konsequente Befolgung der Gesetze
  • Standhaftigkeit gegenüber Bestechungs-/ und oder Erpressungsversuchen und die Fähigkeit, diese Konsequent abzulehnen

Partnerschaft

Partnerschaft zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Durch Gleichgesinnung und Gleichberechtigung geprägtes Verhältnis mehrerer Parteien
  • Vertrauensverhältnis zwischen mehreren Parteien, die ihre Ziele nur gemeinsam unter gegenseitiger Kompromissbereitschaft, auch unter Einsatz entsprechender institutionalisierter Konflikt- und Kompromissregelung, erreichen können (z.B. Sozialpartnerschaft).

Chancengleichheit

Chancengleichheit zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Zusicherung der Gleichstellung / Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz und Ablehnung jeglicher Diskriminierung
  • Zusicherung gleicher „Start-Bedingungen“ bei der Persönlichkeitsentfaltung bzw. Wahrnehmung ihrer Lebenschancen
  • Unabhängigkeit von Geschlecht/s-Identität, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion